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vom Tiroler Fußball zur Champions League
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By AlexR
#159833
Manchmal kommt mir vor, das Präsidium zahlt einige dafür, dass sie derartige Aktionen liefern, um vom sportlichen Bereich abzulenken.
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By Rudl
#159845
Es ist eigentlich schon erstaunlich, dass in Hütteldorf vor drei Wochen ruhig dahin spazierende Fans eingekesselt werden und wegen jeder Kleinigkeit angemault und die eine Identitätsbestellung über sich ergehen lassen mussten und es dann bei einem Hochrisiko Fanpotential, wie zwischen den Grün-Weißen und den Veilchen ja bekannt, es eine Ewigkeit gedauert hat, bis die Polizei eingeschritten ist. Grün-Wei0e sind ja locker über das ganze Feld, bis vor den Gästesektor gelangt, konnten dann nach belieben herumtanzen, provozieren und Feuerwerkskörper werfen. Dann erst spazierte die Exekutive daher und die Rapidler konnten in Seelenruhe davon sprinten . Ich meine, es dauert schon seine Zeit, bis ein paar Trotteln über den Zaun klettern und über 100 Meter auf die Gegenseite zu gelangen. Das ganze Stadion ist modern und Video überwacht. Aber macht euch selbst ein Bild: https://www.laola1.at/de/red/fussball/b ... n-austria/
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By mesque
#160364
Ein (für mich überraschendes) und wohl folgenschweres Urteil des OGH:
Wer auf gegnerische Fans losstürmt, der haftet
Wien – Nach einem Fußballspiel lief eine Fangruppe auf den Parkplatz, wo der Bus der Anhänger des gegnerischen Teams stand. Ein Polizeibeamter griff in den dadurch entstandenen Raufhandel ein und wurde verletzt. Er klagte einen der Beteiligten, der ihn allerdings nicht die Verletzung zugefügt hatte, auf Schmerzengeld und Haftung für zukünftige Schäden. Die Klage war erfolgreich: Wer vorsätzlich ein gemeinsames Ziel verfolgt, kann für einen verursachten Schaden haftbar gemacht werden, außer wenn sich die mangelnde Kausalität ausdrücklich nachweisen lässt. Auf gegnerische Fans loszustürmen ist hingegen geeignet, Aggressionen und Tätlichkeiten auszulösen (OGH, 30.8.2018, 9 Ob 52/18i).
(Der Standard, 8.10.2018, S. 12 https://www.pressreader.com/austria/der ... 4284813775)

Auszug aus dem Urteil im Volltext:
2. Nach § 1301 ABGB können für einen widerrechtlich zugefügten Schaden mehrere Personen verantwortlich werden, „indem sie gemeinschaftlich, unmittelbarer oder mittelbarer Weise, durch Verleiten, Drohen, Befehlen, Helfen, Verhehlen udgl oder auch nur durch Unterlassen der besonderen Verbindlichkeit das Übel zu verhindern, dazu beigetragen haben“. Nach § 1302 ABGB haften in einem solchen Falle, wenn die Beschädigung vorsätzlich zugefügt worden ist, alle für einen und einer für alle.

[...]

Der Beklagte lief zusammen mit anderen (insgesamt 5–10 Personen) nach einem Fußballspiel geschlossen auf den Parkplatz, auf dem Fahrzeuge der Anhänger der gegnerischen Mannschaft parkten. Der überwiegende Teil dieser Gruppe attackierte daraufhin Personen, die um einen Fanbus der gegnerischen Mannschaft standen oder schon im Bus waren. Der Kläger, der als Polizeibeamter vor Ort war und in das Geschehen eingriff, wurde dabei von einem der Angreifer, jedoch nicht dem Beklagten, verletzt.

In einer Gruppe auf Fans des gegnerischen Fußballclubs loszustürmen ist ein Verhalten, das jedenfalls geeignet ist, Aggressionen und Tätlichkeiten zu fördern. Verletzungen, sei es von gegnerischen Fans, Unbeteiligten oder einschreitenden Sicherheitskräften, sind in einer solchen Situation wahrscheinlich oder zumindest vorhersehbar. Die Rechtsmeinung des Berufungsgerichts, dass daher eine solidarische Haftung auch des Beklagten für die Verletzungsfolgen besteht, ist jedenfalls vertretbar.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 8I0000_000
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