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Was für ein Problem hast du mit dem FACDen hab ich vergessen. Den hass ich nicht aber mögen ist auch übertrieben
Rudl hat geschrieben:Des isch eigentlich eine Frechheit: https://www.laola1.at/de/red/fussball/b ... orfaellen/Ich hab irgendwie im Kopf dass es eine "Bewährungsstrafe" gab, wenn ich mich nicht täusche für ein Jahr oder!?
Wer auf gegnerische Fans losstürmt, der haftet
Wien – Nach einem Fußballspiel lief eine Fangruppe auf den Parkplatz, wo der Bus der Anhänger des gegnerischen Teams stand. Ein Polizeibeamter griff in den dadurch entstandenen Raufhandel ein und wurde verletzt. Er klagte einen der Beteiligten, der ihn allerdings nicht die Verletzung zugefügt hatte, auf Schmerzengeld und Haftung für zukünftige Schäden. Die Klage war erfolgreich: Wer vorsätzlich ein gemeinsames Ziel verfolgt, kann für einen verursachten Schaden haftbar gemacht werden, außer wenn sich die mangelnde Kausalität ausdrücklich nachweisen lässt. Auf gegnerische Fans loszustürmen ist hingegen geeignet, Aggressionen und Tätlichkeiten auszulösen (OGH, 30.8.2018, 9 Ob 52/18i).
(Der Standard, 8.10.2018, S. 12 https://www.pressreader.com/austria/der ... 4284813775)
2. Nach § 1301 ABGB können für einen widerrechtlich zugefügten Schaden mehrere Personen verantwortlich werden, „indem sie gemeinschaftlich, unmittelbarer oder mittelbarer Weise, durch Verleiten, Drohen, Befehlen, Helfen, Verhehlen udgl oder auch nur durch Unterlassen der besonderen Verbindlichkeit das Übel zu verhindern, dazu beigetragen haben“. Nach § 1302 ABGB haften in einem solchen Falle, wenn die Beschädigung vorsätzlich zugefügt worden ist, alle für einen und einer für alle.
[...]
Der Beklagte lief zusammen mit anderen (insgesamt 5–10 Personen) nach einem Fußballspiel geschlossen auf den Parkplatz, auf dem Fahrzeuge der Anhänger der gegnerischen Mannschaft parkten. Der überwiegende Teil dieser Gruppe attackierte daraufhin Personen, die um einen Fanbus der gegnerischen Mannschaft standen oder schon im Bus waren. Der Kläger, der als Polizeibeamter vor Ort war und in das Geschehen eingriff, wurde dabei von einem der Angreifer, jedoch nicht dem Beklagten, verletzt.
In einer Gruppe auf Fans des gegnerischen Fußballclubs loszustürmen ist ein Verhalten, das jedenfalls geeignet ist, Aggressionen und Tätlichkeiten zu fördern. Verletzungen, sei es von gegnerischen Fans, Unbeteiligten oder einschreitenden Sicherheitskräften, sind in einer solchen Situation wahrscheinlich oder zumindest vorhersehbar. Die Rechtsmeinung des Berufungsgerichts, dass daher eine solidarische Haftung auch des Beklagten für die Verletzungsfolgen besteht, ist jedenfalls vertretbar.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 8I0000_000
Rudl hat geschrieben: ↑8. Okt 2018, 21:04 Des isch eigentlich eine Frechheit: https://www.laola1.at/de/red/fussball/b ... orfaellen/
Dann weiß ich das, wie du das möchtest.[…]