- 6. Aug 2019, 19:03
#171430
Ich denke, die Rechtslage ist klar. Es gibt gültige, unterschriebene Verträge. Wacker hat den Spieler bereitgestellt, die Engländer sind ihre finanziellen, vertraglichen Verpflichtungen (noch) nicht nachgekommen, weshalb dieser Betrag nun eingeklagt wird. Es obliegt der Sorgfalt des verpflichtenden Vereins, die Gegenleistung (in dem Fall die Tauglichkeit/Fitness des Spielers) zu überprüfen. Sollte das nicht geschehen sein, handelt es sich um mangelnde Sorgfalt der Engländer. Vom Vertrag zurücktreten können die glaube ich nur, wenn ein versteckter Mangel (in dem Fall eine nicht erkennbare, verschwiegene Verletzung) vorliegt. Dies zu überprüfen wird Aufgabe der Gerichte.
Ich hoffe nur, dass als Gerichtsstand Innsbruck und als anzuwendenden Recht das österreichische vereinbart wurde, andernfalls könnte es kompliziert und teuer werden, wenn wir verlieren.