- 10. Mai 2023, 16:52
#220045
Natürlich ist aus der Bilanz des Vereins nicht endgültig (rechtssicher) abzuleiten, ob nicht doch eine Forderung der GmbH besteht. Ich wäre aber zumindest insofern vorsichtig optimistisch, da das Verfahren der GmbH nun schon eine zeitlang läuft und auch die Klagen gegen die beiden Ex vor Monaten schon eingebracht wurden. Wäre eine mögliche Forderung der GmbH also auch nur annähernd stichhaltig (aus GmbH Sicht), warum sollte diese dann nicht schon längst geltend gemacht worden sein?
Der Masseverwalter hat ja im Prinzip nichts zu verlieren und könnte eine einigermaßen legitime Forderung ja vor Gericht klären lassen, also defacto die Forderung stellen und wenn diese vom Verein bestritten wird, den gerichtlichen Weg bestreiten. Aus Nächstenliebe wird er in seiner Rolle diesen Weg nicht einfach so verzögern (können).
Der Masseverwalter hat ja im Prinzip nichts zu verlieren und könnte eine einigermaßen legitime Forderung ja vor Gericht klären lassen, also defacto die Forderung stellen und wenn diese vom Verein bestritten wird, den gerichtlichen Weg bestreiten. Aus Nächstenliebe wird er in seiner Rolle diesen Weg nicht einfach so verzögern (können).