- 5. Okt 2022, 14:37
#217236
also die Bekanntgabe der neuen Adresse, damit sich die registrierten Benutzer auch weiterhin anmelden dürfen, das dürfte wohl nicht wirklich an der DSGVO scheitern? Ist das eine fundierte Rechtsmeinung?
Es gibt ja einen Zweck, warum sich jemand registriert hat, eben, damit er sich hier anmelden darf. Wenn die neue Adresse nicht bekannt ist, ist die Registrierung nutzlos. Der Zweck des Mails dient also lediglich zum Erhalt der durch die Registrierung bereitgestellten Funktionalität. Also genau das, was der Anwender will.
Wenn das zum Graubereich wird, kann man immer noch auf die Benutzer einschränken, die sich im Zeitraum x angemeldet haben und somit aktiv gezeigt haben, dass sie am Aufrechthalten dieser Verbindung interessiert sind.