Eingriffe in die persönliche Freiheit, auch im Privatbereich, sind möglich, wenn das Wohl der Gemeinschaft es erfordert und es keine gelinderen Maßnahmen gibt. Das war immer schon so. Wenn ich mal wieder mit einem Extrembeispiel kommen darf: Eine geladene Waffe darf auf nicht auf dem Küchentisch aufbewahrt werden.
Konkret hat die Regierung eh betont, dass die Polizei nicht einfach in meine Wohnung darf, das hat sich auch nicht geändert.
De-facto kann man vielleicht sagen, dass es juristisch keine Einschränkungen gibt, aber es wurden ja klar Beispiele genannt und an die Eigenverantwortung appelliert. Das hat ja der ein oder andere so gefordert und jetzt ist es auch wieder nicht recht?
Btw. ist es nicht ungewöhnlich, dass der Gesetzgeber Spielträume lässt, die dann von der Rechtsprechung konkretisiert werden. Das ist in der Regel nur für die ein Problem, die bewusst an der Grenze agieren wollen.
Und nur weil es keine Verwaltungsstrafen gibt, haben die Richter trotzdem genügend Entscheidungsgrundlagen im Strafrecht, würde ich sagen. Es wurde doch am Anfang auch ein Gesetz verabschiedet/verschärft, das sogar Haftstrafen für das fahrlässige Verbreiten einer Epidemie vorsieht? Sonst gäbs noch von fahrlässiger Körperverletzung über Totschlag oder Mord (Stichwort: billigend in Kauf genommen, vgl. Raserurteile in Deutschland) im Strafrecht viele Möglichkeiten um im Einzelfall Teilnehmer einer Partie abzustrafen.
Eine kurze Googlesuche ergibt zb auch das:
https://www.haslinger-nagele.com/covid- ... ona-krise/
Fazit: Hirn einschalten und wenn das nicht funktioniert, muss man eben wieder alles gouvernantenhaft vorschreiben. Dann kann sich aber echt keiner mehr von wegen Überwachungsstaat beschweren.