runner hat geschrieben:
Da stellt sich meines Erachtens einfach die Frage wie das vertraglich zwischen z.B. der Reichnau und dem FCW geregelt ist. Es kann ja z.B. im Vertrag stehen, dass bei einem Weiterverkauf die Ausbildungsentschädigung + 5% von Verkaufspreis an den Stammverein (in dem Fall die Reichenau) zu zahlen sein. Dafür wird er Spieler auf z.B. 4 Jahre verliehen.
Eine sinnvolle Erklärung warum die Spieler nicht verpflichtet werden kann ich dir leider auch nicht lieferen. Vielleicht war es bisher einfach finanziell nicht möglich?
gut, das klingt für mich schon realistisch, allerdings muss man sich als FCW schon fragen ob man wirklich "billiger" davon kommt, wenn man, hausnummer, einen spieler für 2 jahre ausleiht, sein gehalt sowie eine leihgebühr zahlt, nur um dann am ende, sollte er wirklich gut sein, erst wieder eine ablöse + ausbildungsentschädigung an den verleihenden zu zahlen (+ TFV anteil). aber das ist eine frage wie die leihverträge konkret ausschauen.
interessanter scheint mir mal die grundsätzliche frage nach dem sinn bzw. unsinn in der ausbildungsentschädigung zu sein: die aussage, dass der heimatverein "alles an ausbildungsentschädigung bekommt" ist doch wohl eine groteske ersten ranges, denn wie genau hat, z.b. die reichenau in den letzten 5 jahren an der ausbildung eines s. siller's mitgewirkt? der hat einen großen teil seiner ausbildung von anderen vereinen erhalten (wattens, wacker, grödig, rapid). i.a. worten: was genau hat die reichenau in den letzten 5 jahren für einen spieler wie siller getan? haben die seine sozialversicherungsbeiträge gezahlt o.ä.? oder haben die einfach nur seine spielerlizenz ohne echte gegenleistung an den jew. meistbietenden verein "verliehen" und am ende noch 50.000 vom FCW kassiert?