- 10. Mai 2023, 10:16
#220042
Bin kein Jurist, aber wenn man Dr. google nur ein wenig bedienen kann, dann ist die Insolvenzordnung ganz eindeutig:
Wenn nur eine Person gegen einen Schuldner auch wegen nur 5 Euro einen Konkursantrag einbringt, dann MUSS der Konkursrichter prüfen, ob das Unternehmen/Verein in Summe NICHT zahlungsunfähig ist. Im so genannten Vermögensverzeichnis muss ALLES angeführt werden, die Aktiva und die Passiva. Und alle, und wirklich alle Schulden müssen glaubhaft dargelegt werden, wie man sie bedienen kann. Über Zashlung, Raten oder über Haftungen. Wenn es nur den geringsten Zweifel des Insolvenzrichter gibt, dass das Unternehmen nicht liquid ist, eröffnet er das Konkursverfahren. Somit muss der Schuldner ALLE Verbindlichkeiten befriedigen ODER Ratenvereinbarungen vornehmen.
Mit anderen Worten: Ohne unserem neuen Partner wäre der FCW mausetot. Thank you, LAFC!
Und by the way: Fodern kann der Masseverwalter der GmbH was er will. Ist sein Job! ABER, wie offensichtlich bei der GV zu hören war, schuldet die GmbH dem Verein 1,5 Mille. Da aber die GmbH null Masse hat, wird der Verein daraus nichts mehr bekommen. Aber auch nichts zahlen müssen.