Mich hats ein wenig erwischt am WE (nicht Masern).
Deshalb habe ich die (viele) Zeit benutzt, die einschlägigen FIFA Bestimmungen in dieser Causa zu studieren. Fündig wird man im Anhang 4 zum FIFA Regelment bezüglich Status und Transfers von Spielern.
Und da wird man schon recht schnell schlau: Fakt ist aus meiner (bescheidenen juristischen) Sicht, dass wahrscheinlich eine Ausbildungsentschädigung zu zahlen ist. Die Voraussetzungen des Artikels 2 Ziff I) oder II) liegen vor. Damit stellt sich die Frage nach der Höhe. Und da werde ich aus dem Regelment nicht mehr so fündig. Hier heisst es, dass die Berechnung nach einer pro Rata Basis erfolgen soll (quasi aufgeteilt auf die einzelnen Jahre) Ich habe dann dazu Judikatur (Beispiele) gesucht und fand einen ähnlichen Fall, der vor dem Schiedsgereicht in Zürich verhandelt wurde. Gemäss dem FIFA-Zirkular Nr. 959 beträgt die Ausbildungsentschädigung für Vereine der Kategorie 2 in Europa EUR 60,000 pro Jahr. Offen ist, ob es demnach nur, für wie viele Jahre gezahlt werdne müsste. Alles in allem keine beruhigenden Informationen, denn die FIFA ist da beinhart.
Allerdings gibt es, falls es es hier Probleme geben sollte ein gute Möglichkeit, das Geld im Regressweg wieder zurück zu bekommen mit dem Wort: Schadenersatz. Denn wenn tatsächlich Spielervermittler Georg Stangassinger samt Rechtsanwalt dem Verein gegenüber versichert hat, dass keine Ausbildungsenstchädigungen zu zahlen sind, dann wurde der Verein vorsätzlich oder fahrlässig (gilt es abzuklären) getäuscht. Und dann müsste der Spielervermittler diese Kosten tragen.
Wenn ich allerdings lese, dass Christian Kurz da nichts schriftlich gemacht hat, dann frag ich mich schon. Dann müsste man das aus Zeugenaussagen klären, wo ein Beweis immer schwierig zu führen ist.
Alles ein bisschen komplex das Ganze...
http://de.fifa.com/mm/document/affedera ... de_119.pdf
Frag nicht, was der Verein für Dich tun kann, frag lieber, was Du für den Verein tun kannst...