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Von der Gerüchteküche bis zu Neuzugängen
#28376
[quote=ossi ]
Mich hats ein wenig erwischt am WE (nicht Masern).

Deshalb habe ich die (viele) Zeit benutzt, die einschlägigen FIFA Bestimmungen in dieser Causa zu studieren. Fündig wird man im Anhang 4 zum FIFA Regelment bezüglich Status und Transfers von Spielern.

Und da wird man schon recht schnell schlau: Fakt ist aus meiner (bescheidenen juristischen) Sicht, dass wahrscheinlich eine Ausbildungsentschädigung zu zahlen ist. Die Voraussetzungen des Artikels 2 Ziff I) oder II) liegen vor. Damit stellt sich die Frage nach der Höhe. Und da werde ich aus dem Regelment nicht mehr so fündig. Hier heisst es, dass die Berechnung nach einer pro Rata Basis erfolgen soll (quasi aufgeteilt auf die einzelnen Jahre) Ich habe dann dazu Judikatur (Beispiele) gesucht und fand einen ähnlichen Fall, der vor dem Schiedsgereicht in Zürich verhandelt wurde. Gemäss dem FIFA-Zirkular Nr. 959 beträgt die Ausbildungsentschädigung für Vereine der Kategorie 2 in Europa EUR 60,000 pro Jahr. Offen ist, ob es demnach nur, für wie viele Jahre gezahlt werdne müsste. Alles in allem keine beruhigenden Informationen, denn die FIFA ist da beinhart.

Allerdings gibt es, falls es es hier Probleme geben sollte ein gute Möglichkeit, das Geld im Regressweg wieder zurück zu bekommen mit dem Wort: Schadenersatz. Denn wenn tatsächlich Spielervermittler Georg Stangassinger samt Rechtsanwalt dem Verein gegenüber versichert hat, dass keine Ausbildungsenstchädigungen zu zahlen sind, dann wurde der Verein vorsätzlich oder fahrlässig (gilt es abzuklären) getäuscht. Und dann müsste der Spielervermittler diese Kosten tragen.

Wenn ich allerdings lese, dass Christian Kurz da nichts schriftlich gemacht hat, dann frag ich mich schon. Dann müsste man das aus Zeugenaussagen klären, wo ein Beweis immer schwierig zu führen ist.

Alles ein bisschen komplex das Ganze...

http://de.fifa.com/mm/document/affedera ... de_119.pdf

[/quote]
dann ist eben auch christian kurz haftbar
#28378
aud der heutigen Krone: Ausbildungsentschädigung ist "ohne ein besonderes juridisches Wunder" zu bezahlen.

Das tut weh. Bis man den wahren Schuldigen gefunden hat und dieser dann die Summe an den Wacker zurückzahlt rinnt viel Wasser den Inn hinunter.
#28379
wenn das alles so ist, dann is es wirklich wieder einmal ein armutszeugnis unseres vereins und zeigt uns, dass hier wirklich nicht professionell gearbeitet wird. Es kann doch nicht sein, dass man nicht alle eventualitäten in betracht zieht, sondern einfach nur auf worte vertraut.
#28380
@ossi: Zuerst mal gute Besserung und gleichzeitig natürlich danke für diese interessanten News.

Naja, Herr Kurz hat auf eine "Korrespondenz" verwiesen, aus der klar hervorgeht, daß KEINE Ausbildungsentschädigung zu zahlen ist. Damit sollte doch die Beweisführung gelingen. Es liegt ja was Schriftliches vor.
#28385
[quote=wacker 4ever ]
Naja, Herr Kurz hat auf eine "Korrespondenz" verwiesen, aus der klar hervorgeht, daß KEINE Ausbildungsentschädigung zu zahlen ist. Damit sollte doch die Beweisführung gelingen. Es liegt ja was Schriftliches vor.
[/quote]

Eine Beweisführung rein über die Korrespondenz ist halt leider eine sehr wackliche Angelegenheit. Dass man sowas den Spielervermittler nicht unterzeichnen lässt, versteh ich nicht...
#28555
[quote=dr evil ]
Klingt für mich als würde der fällige Rechtsstreit länger dauern, als das Engagement von Arthur bei Wacker Innsbruck.
[/quote]

Ich fürchte, dass das schneller geht, als viele denken. Also wenn Stangassinger behauptet, dass der Verein was davon gewusst hat, dann stimmt was nicht mit der Rechtfertigung von Christian Kurz. Ich hoffe immer noch, dass er das so beweisen kann.

Wenn nicht, wäre der Klub sehr gut beraten, schnellstmöglich eine sog. "einvernehmliche Lösung" anzustreben.Kostet zwar auch was, aber ist in Summe wesentlich billiger, als den Rechtsstreit, den man nach den Informationen, die ich habe, eh verliert, durchzustehen. Aber das sollte im Fall des Falles nicht mit Christian Kurz mehr geschehen...
#28556
für mich ein klarer fall.

1) muss diese ausbildungsentschädigung bezahlt werden (höhe ist sicher verhandelbar)
2) muss sich der verein im regress die kosten zurückholen - in diesem falle von christian kurz. ein anwalt ist für fehler haftbar.
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