Seite 135 von 145

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 5. Aug 2021, 22:52
von schneexi
Ich sprach von einer konkreten Begründung und nicht nur allgemeinen "da durch gewaltbereite Fans und Aufrufen im Internet damit zu rechnen ist blabla". So wie halt meistens. Kann man den Bescheid oder wie immer der Wisch heißt, eigentlich einsehen? Muss ja irgendwo kundgetan werden, oder?

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 09:14
von Sniper
Hab mir jetzt die Arbeit gemacht und hab mich auf die Suche nach der Verordnung zum Lafnitzspiel begeben.
Dazu findet man die Kundmachung der LPD Tirol auf deren Homepage.

Ab 18:00, vor während und bis eine Stunde nach dem Spiel werden Bild und Tonaufnahmen von Besuchern angefertigt. Begründet mit dem Sicherheitspolizeigesetz. Ansonsten keine erweiterten Befugnisse.

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 13:02
von fcwacker1913
Also dasselbe, was bei gefühlt jedem dritten spiel gemacht wird :bier:

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 13:20
von Sniper
Sozusagen. Und ich glaub, auch nichts Neues. :bier:

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 13:24
von slad
Wann werden die Daten gelöscht und wer kontrolliert das?

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 13:32
von AlexR
slad hat geschrieben: 7. Aug 2021, 13:24 Wann werden die Daten gelöscht und wer kontrolliert das?

Der Pezibär kontrolliert das und im Jahre 2222 wird es dann gemacht, außer die Polizei langt hin. Dann wird ganz schnell gelöscht, remember Rapid gegen Nürnberg Spiel.

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 15:22
von slad
Genau so hab ich mir das vorgestellt

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 15:30
von Sniper
6 Monate wäre die richtige Antwort!

Siehe auch:
https://www.das.at/Rund-ums-Recht/Recht ... ieinsatzen

Inkl. Rechtslage, wenn man Sicherheitsorgane filmt. Und nur zur Info, das gilt auch generell für Jedermann, was das persönliche Bildrecht angeht. Ist also nicht auf Behörden begrenzt.

Damit mal die Mythen im Land der Mythen bleiben. :D

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 15:58
von schneexi
Sniper hat geschrieben: 7. Aug 2021, 09:14 Hab mir jetzt die Arbeit gemacht und hab mich auf die Suche nach der Verordnung zum Lafnitzspiel begeben.
Dazu findet man die Kundmachung der LPD Tirol auf deren Homepage.

Ab 18:00, vor während und bis eine Stunde nach dem Spiel werden Bild und Tonaufnahmen von Besuchern angefertigt. Begründet mit dem Sicherheitspolizeigesetz. Ansonsten keine erweiterten Befugnisse.
Und wo ist jetzt da die konkrete Begründung, die jeder Bescheid anscheinend braucht? Da steht ja keine Silbe. In der Kundmachung zum Spiel WSG gegen LASK steht mehr, ist aber trotzdem noch geiler: Zitat: "Der Veranstaltungsort und (...) werden (...) infolge Vorliegens bestimmter Tatsachen zum Sicherheitsbereich (...) erklärt." Bestimmte Tatsachen sind ja fast so trollig wie die alternative facts.

Re: Rund ums Tivoli Stadion

Verfasst: 7. Aug 2021, 17:13
von slad
Sniper hat geschrieben:6 Monate wäre die richtige Antwort!

Siehe auch:
https://www.das.at/Rund-ums-Recht/Recht ... ieinsatzen

Inkl. Rechtslage, wenn man Sicherheitsorgane filmt. Und nur zur Info, das gilt auch generell für Jedermann, was das persönliche Bildrecht angeht. Ist also nicht auf Behörden begrenzt.

Damit mal die Mythen im Land der Mythen bleiben. :D
Ist das so, dass eine theoretische Kontrolle keine Daten älter als 6 Monaten finden würde? Außer sie würden (wie von AlexR angesprochen) die Filmer selbst belasten? Und auch keine Kopien auf privaten Geräten usw?

Wichtig wär, dass die Aufnahmen
1. automatisch gelöscht werden, wenn sie nicht jemand mit entsprechenden Befugnissen in ein anderes Archiv mit längerer Aufbewahrungsdauer verschiebt. Und nein, ein Polizist kann das nicht sein, das muss min jemand bei der Staatsanwaltschaft sein.
2. auch die eigene Bodycam generell nicht angesehen werden kann.
3. der Polizist keine Schreibrechte auf seiner Bodycam hat und diese nicht abschaltbar ist.
4. die Bodycam regelmäßig und automatisch die Aufnahmen auf einen sicheren Onlinespeicher mit besagter Löschautomatik lädt und dann von der Bodycam entfernt.
5. Zugriffe auf eigene Aufnahmen in diesem Onlinespeicher nur mit schriftlicher Begründung erlaubt sind. Und andere erst nach Antrag bei und Freigabe durch die Staatsanwaltschaft. Und jeder Zugriff genau protokolliert wird mit min. 3jähriger Aufbewahrungsdauer des Zugrifflogs zumindest aber so lange die Aufnahme existiert.

Das wären aus meiner Sicht die Grundvoraussetzungen bevor man über einen Kameraeinsatz überhaupt nachdenken dürfte.