- 16. Sep 2013, 14:32
#114246
Sollte sich diese Geste des Assistenten 2 Matthias WINSAUER als wahr herausstellen, hat der ÖFB-Schiedsrichterdisziplinarausschuss nun nachstehend angeführte Möglichkeiten und kann gemäß:
§ 73 Beleidigung, Verspottung und Bedrohung
Wer eine andere Person beleidigt, verspottet oder bedroht, wird mit einer Sperre von 1 bis 12 Monaten und/oder einer Geldstrafe von € 30,-- bis € 200,-- bestraft. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann eine Streichung von der Schiedsrichterliste erfolgen.
§ 76a Schädigung des Ansehens des Schiedsrichterwesens
Eine dieser Ordnung unterliegende Person, die durch ihr Verhalten als Offizieller, Spieler, vom ÖFB lizenzierter Spielervermittler, Trainer, vom ÖFB, einem Verband oder einem Verein autorisierte Person oder Zuschauer das Ansehen des Schiedsrichterwesens verletzt, wird mit einer Sperre von 2 Wochen bis 12 Monaten bestraft. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann eine Streichung von der Schiedsrichterliste erfolgen.
Eine solche Verhaltensweise eines Offiziellen` darf vom ÖFB u. der Bundesliga in keinem Fall tolleriert werden.
§ 73 Beleidigung, Verspottung und Bedrohung
Wer eine andere Person beleidigt, verspottet oder bedroht, wird mit einer Sperre von 1 bis 12 Monaten und/oder einer Geldstrafe von € 30,-- bis € 200,-- bestraft. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann eine Streichung von der Schiedsrichterliste erfolgen.
§ 76a Schädigung des Ansehens des Schiedsrichterwesens
Eine dieser Ordnung unterliegende Person, die durch ihr Verhalten als Offizieller, Spieler, vom ÖFB lizenzierter Spielervermittler, Trainer, vom ÖFB, einem Verband oder einem Verein autorisierte Person oder Zuschauer das Ansehen des Schiedsrichterwesens verletzt, wird mit einer Sperre von 2 Wochen bis 12 Monaten bestraft. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann eine Streichung von der Schiedsrichterliste erfolgen.
Eine solche Verhaltensweise eines Offiziellen` darf vom ÖFB u. der Bundesliga in keinem Fall tolleriert werden.