- 6. Sep 2018, 00:18
#159649
Also bezüglich Bilanz hat Oberländer das eigentlich schon richtig erklärt, wenn ein mögliches Trainingszentrum gebaut und in Betrieb ist, hat das grundsätzlich keine negativen Auswirkungen, da den Verbindlichkeiten (langfristiger Kredit) in ungefähr der selben Höhe auch Vermögen gegenübersteht, man ist also nicht überschuldet, solange der Kredit abbezahlt werden kann.
Wie das mit der Lizenz genau läuft und wann etwas berücksichtigt wird oder nicht, muss ich mich erst einmal schlau machen, grundsätzlich ist jedoch klar, dass der Verein die Entscheidungskompetenzen für den laufenden Betrieb so eines Zentrums nicht aus der Hand geben darf und wird.
Welche rechtliche Variante/Struktur dabei dann herauskommt, wird wohl Thema für Anwalt und Steuerberater sein, ich gehe aber eigentlich davon aus, dass es in irgendeiner Form eine Tochtergesellschaft werden würde.
Ob dort dann eventuell noch andere (Minderheits-)Gesellschafter (z.b. Gemeinde, Stadt, Land, private Investoren) beteiligt sein könnten, hängt vermutlich stark davon ab, wie genau das eben mit der Lizenz geregelt ist und ob dadurch irgendwelche Vorteile entstehen könnten. Alles andere als die absolute Mehrheit (der Stimmrechte) für den Verein wäre aber auf jeden Fall undenkbar, dann könnte man das ganze Projekt gleich lassen.