- 6. Mai 2010, 19:48
#22276
Öbster hat mir bei RBS gut gefallen, hoffe er wird eine tolle Verstärkung für uns sein.
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Bei Aufstieg verlängere ich um ein Jahr, sonst sitzt ab Sommer auf meinem Platz in der Kabine ein anderer. Ein weiteres Jahr Ersatzgoalie in der zweiten Liga mach‘ ich nicht mehr mit.na dann.... danke und auf wiedersehen! den ersatzgoalie kann wirklich ein jüngerer spieler abgeben. ganz gleich in welcher liga wieder spielen.
waltinho hat geschrieben: Und zweitens ist es in Österreich glaube ich generell nicht erlaubt vertragslose Profi-Spieler ausserhalb des Transferfensters (oder vor Beginn des ersten Spiels) zu verpflichten, da dies Zitat: "zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann"
gidi hat geschrieben: das ist garantiert nicht so. das käme ja für vereinslose, sprich arbeitslose, profis einer art arbeitsverbot gleich.
wacker 4ever hat geschrieben:Also im Radio wurde gesagt, dass er erst ab der kommenden Saison spielberechtigt ist. Aber normal würde ich es auch so verstehen, dass ein vereinsloser Spieler JEDERZEIT angemeldet werden darf, sprich er sofort für uns auflaufen könnte. So ganz versteh ich das jetzt nicht oder ich hab das nur bisher immer falsch verstanden?so hab mich da jetzt mal schlau gemacht und die Bundesligasatzungen druchforstet um hier Klarheit zu schaffen.
Ein bereits registrierter Spieler darf sich nur während der festgelegten Übertrittszeiten für einen Verein anmelden. (3) Ausnahmsweise kann ein Nichtamateur, dessen Vertrag vor dem Ende einer Übertrittszeit abgelaufen ist, auch außerhalb der betreffenden Übertrittszeit registriert und spielberechtigt werden. Eine derartige Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Verbände.Das heißt im Fall Öbster (wie ich ja bereits geschrieben hatte) dass er heuer NICHT mehr spielberechtigt ist, weil sein Vertrag eben erst NACH dem Ende der Übertrittszeit aufgelöst wurde.