wacker 4ever hat geschrieben:
Das ist bei den beiden üblich. Und der Großteil glaubt das halt auch. Da lach ich doch drüber, mehr ist das nicht wert.
im bezug auf die vucur-sache schreibt die tt auch wieder einen topfen: der öfb reguliert nur die ausbildungentschädigungen bei wechseln aus dem amateurbereich (egal wohin) - vucur ist aber schon seit jahren profi. daher ist die bundesliga zuständig, wie der öfb in seinem regulativ eindeutig festhält:
Die Bundesliga ist berechtigt im Rahmen der in diesem Regulativ festgelegten Bestimmungen für Übertritte innerhalb der Bundesliga (1. und 2. Leistungsstufe) eigene Ausbildungssätze sowie eigene Regeln für deren Berechnung festzulegen. Zudem kann die Bundesliga - in Abänderung
der Regelung des § 22 dieser Bestimmungen – festlegen, dass nach Ablauf eines Vertrages zwischen einem Spieler, der das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und einem Bundesligaverein bei einem Übertritt zu einem anderen Verein der Bundesliga eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung geschuldet wird. §15 (4) HIER
das führt eben zu jener sachlage (§9 der Bundesliga-Durchführungsbestimmungen), die ich heute morgen schon gepostet habe.
ca. 3 minuten internet-recherche zu dem thema (google sei dank) hätten die facts zutage gebracht. aber das ist für die tt offenbar zu viel arbeit...