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Rechte und Pflichten der Schiedsrichter

In der heutigen Folge unserer Serie zur Schiedsrichterei wenden wir uns den Rechten und Pflichten der Schiedsrichter zu. Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die uneingeschränkte Befugnis inne hat, den geltenden Fußballregeln Geltung zu verschaffen. Seine Entscheidungen zu „spielrelevanten Tatsachen“ sind endgültig. Dazu gehören nicht nur Entscheidungen über Fouls und Abseits, sondern auch das Spielergebnis und die Entscheidung auf „Tor“ oder „kein Tor“. Der Schiedsrichter darf eine Entscheidung nur dann ändern, wenn er feststellt, dass sie eindeutig falsch war. Hierzu kann er nach eigenem Ermessen die Meinung eines Schiedsrichterassistenten oder des vierten Offiziellen einholen und entscheiden. Allerdings darf in diesem Fall weder das Spiel bereits fortgesetzt oder gar abgepfiffen worden sein.

Aufgaben des Schiedsrichters

Die Aufgaben des Schiedsrichters sind manigfaltig und komplex. Er hat:

  • den Spielregeln Geltung zu verschaffen,
  • die Partie in Zusammenarbeit mit den Schiedsrichterassistenten und, wo vorhanden, mit dem vierten Offiziellen zu leiten,
  • sicherzustellen, dass die Bälle der Regel 2 entsprechen,
  • sicherzustellen, dass die Ausrüstung der Spieler der Regel  4 entspricht,
  • die Zeit zu stoppen und sich Aufzeichnungen über den Verlauf des Spiel zu machen,
  • die Partie bei einem Vergehen oder aus einem anderen Grund nach ihrem Ermessen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen,
  • die Partie bei jedem Eingriff von außen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen,
  • die Partie zu unterbrechen, wenn er einen Spieler für ernsthaft verletzt hält, und zu veranlassen, dass dieser vom Spielfeld gebracht wird. Ein verletzter Spieler darf erst wieder auf das Spielfeld zurückkehren, wenn die Partie wieder aufgenommen wurde,
  • die Partie weiterlaufen zu lassen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn er überzeugt ist, dass ein Spieler nur leicht verletzt ist,
  • dafür zu sorgen, dass ein Spieler mit blutender Wunde das Spielfeld verlässt.
  • Der Spieler darf erst nach einem Zeichen des Schiedsrichters zurückkehren, der sich davon überzeugt haben muss, dass die Blutung gestoppt wurde,
  • von einer Spielunterbrechung abzusehen, wenn dies von Vorteil für das jene Team ist, gegen das sich das Vergehen richtete, und das ursprüngliche Vergehen zu bestrafen, wenn der erwartete Vorteil zu diesem Zeitpunkt nicht eintritt,
  • das schwerer wiegende Vergehen zu bestrafen, wenn ein Spieler zur gleichen Zeit mehrere Vergehen beging,
  • disziplinarische Maßnahmen gegen Spieler zu ergreifen, die ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben. Dies muss nicht sofort geschehen, spätestens aber dann, wenn der Ball das nächste Mal aus dem Spiel ist,
  • Maßnahmen gegen Teamverantwortliche zu ergreifen, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten, wobei er sie vom Spielfeld und dessen unmittelbarer Umgebung entfernen lassen darf,
  • auf Hinweis eines Schiedsrichterassistenten über Ereignisse zu entscheiden, die er selbst nicht gesehen hat,
  •  zu verhindern, dass Personen das Spielfeld betreten, die hierzu nicht berechtigt sind,
  • die Fortsetzung der Partie anzuzeigen, nachdem sie unterbrochen war, und
  • der zuständigen Instanz einen Bericht über die Partie zukommen zu lassen, der Informationen über die gegen Spieler und/oder Offizielle ausgesprochenen disziplinarischen Maßnahmen sowie über alle besonderen Vorfälle vor, während oder nach dem Spiel enthält.
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Autor: Gerhard Klausner

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