Lizenzierung – so gehts weiter
Das Bundesliga-Lizenzsierungsverfahren
Mit dem Lizenzierungsverfahren verfolgt die Bundesliga das Ziel, allen Klubs auf Basis einheitlicher Normen und Richtlinien zu höheren Qualitätsstandards zu verhelfen und die Effizienz in den Bereichen Sport, Infrastruktur, Personal und Administration, Recht sowie Finanzen zu verbessern.
„Die Mindestanforderungen und das Verfahren der Lizenzvergabe sind klar definiert, mit den Klubs abgestimmt und gewährleisten allen eine Beurteilung nach gleichen Grundsätzen und Methoden“, erläutert Bundesliga-Vorstand Georg Pangl. Das Verfahren selbst fordert neben den inhaltlichen Kriterien auch eine sehr hohe administrative Qualität, sowohl von den Klubs als auch von der Bundesliga als Lizenzgeber.
Die positive Absolvierung des Lizenzierungsverfahrens ist – neben der sportlichen Qualifikation – die Grundlage für die Teilnahme an den Bundesliga-Bewerben (= tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile bzw. „Heute für Morgen“ Erste Liga), und bildet auch die Basis für den Start in den UEFA-Klubbewerben. Die Klubs müssen dabei die von Bundesliga und UEFA vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen und von der nationalen Liga lizenziert sein.
Financial Fairplay-Regeln der UEFA
Bereits seit einigen Jahren im Bundesliga-Lizenzierungsverfahren integriert sind Teile der zuletzt von der UEFA für ihre Bewerbe eingeführten Financial Fairplay-Regeln. Hinsichtlich der weiteren UEFA-Financial Fairplay-Regeln wird die Bundesliga die Implementierungsphase auf europäischer Ebene abwarten, um daraus entsprechende Erfahrungen gewinnen zu können.
Vertraulichkeitsverpflichtung der Bundesliga
Allfällige Detailinformationen zum laufenden Lizenzierungsverfahren können aufgrund der Vertraulichkeitsverpflichtung sämtlicher Mitarbeiter der Bundesliga-Geschäftsstelle ausschließlich von den betreffenden Klubs gegeben werden.
Die Termine:
Donnerstag, 15. März 2012
Einreichfrist der Lizenzunterlagen für alle Klubs
Information: Zum diesem Abgabetermin wurden Lizenzauftragsunterlagen von allen 20 Bundesliga-Klubs fristgerecht übermittelt.
März/April 2012
Überprüfung der Unterlagen durch Lizenzadministration und Senat 5
Montag, 30. April 2012
Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz)
Protestkomitee
– Ablauf Protestfrist 10 Tage nach Senat 5-Entscheidung
– Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) innerhalb von 5 Tagen
Innerhalb von sieben Tagen (Nach Zustellung Protestkomitee-Entscheidung)
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht
Bis 31. Mai 2012
Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts bzw. Meldung an UEFA
Quelle: Bundesliga