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Fragen zur Lizenz

Alle Jahre wieder müssen Anfang März jene Vereine, die an den höchsten beiden Ligen Österreichs (Bundesliga, 2. Liga) in der kommenden Saison teilnehmen wollen, einen Antrag auf die Lizenz (Bundesliga) bzw. Zulassung (2. Liga) mit entsprechenden Unterlagen einreichen. In der 2. Liga gibt es heuer eine eine spezielle Konstellation, die im tivoli12 Forum einige Fragen aufwarf. Diese versuchen wir zu beantworten.

 

Wie der Aussendung der Österreichischen Bundesliga zu entnehmen ist, haben fünf Zweitligisten (Wacker Innsbruck, GAK, Lustenau, Klagenfurt und der FAC) um die Bundesliga-Lizenz angesucht, die restlichen neun Vereine lediglich um die Zulassung für die 2. Liga. Die Amateure der beiden Wiener Vereine brauchen keine gesonderte Lizenz, sie sind an die Profi-Abteilung gebunden. Somit ergibt sich die wohl einzigartige Konstellation, dass die aktuellen Top Drei der 2.Liga sich nicht um eine Bundesliga-Lizenz bemühen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Lizenz/Zulassung erfüllt werden?

Die Lizenz bzw. Zulassung kann man als Qualitätstest der Bundesliga bezeichnen. Neben einer sportlichen Qualifikation müssen diverse vorgeschriebene Standards in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Infrastruktur und Vereinsstruktur erfüllt werden. Je nach Antrag müssen etliche A-(zwingend) B-(fordernd) oder C (empfehlend)-Kriterien erfüllt werden. Dies soll garantieren, dass die jeweilige Liga ein qualitativ hochwertiges Produkt darstellt und dementsprechend vermarktet werden kann. Den Vereinen gibt die Überprüfung die (vermeintliche) Sicherheit bei Erfüllung der Kriterien stabil durch die Saison zu kommen.

Die Kriterien, die die Vereine zu erfüllen haben, sind mannigfaltig. Das augenscheinlichste Kriterium neben der Wirtschaftlichkeit in der Bundesliga, das in den letzten Jahren verschärft wurde, ist der Bereich Infrastruktur, im besonderen die Stadien. Hier beginnt man mit einer notwendigen Mindestkapazität und endet beim überdachten Auswärtssektor oder die Anzahl der Plätze auf der Pressetribüne. Aber auch rechtliche Kriterien, wie die Anstellung der Profispieler in einer GmbH, die im Besitz des Vereins sein muss, kommen hinzu. Für die Zulassung zur 2. Liga gelten logischerweise geringere Hürden, da diese inzwischen ja aus Vereinen mit unterschiedlicher Struktur zusammensetzt (Profi-Teams, Semi-Profi und reine Amateurteams).
Wer sich genauer darüber informieren will findet alle nötigen Kriterien hier:
https://www.oefbl.at/oefbl/bestimmungen/tipico-bundesliga/ (Bundesligalizenz)
https://www.oefbl.at/oefbl/bestimmungen/2–liga/ (Zulassung 2. Liga)

Welche Vereine dürfen in die Bundesliga aufsteigen bzw. in die Zweite Liga?

Nur jene, die um eine Lizenz bzw. eine Zulassung innerhalb der Frist (heuer 3. März) angesucht haben.

Was passiert, wenn Lafnitz Meister wird und Liefering Zweiter?

Da weder Lafnitz noch Liefering um die Lizenz für die Bundesliga ansuchen, geht der Aufstiegsplatz automatisch an den bestplatzierten Verein über, der eine Bundesliga-Lizenz bekommen hat. Dieser muss allerdings unter den besten acht Mannschaften klassiert sein und am Ende der Saison zwei Relegationsspiele gegen den Letzten der Bundesliga absolvieren. Aktuell würde der GAK berechtigt sein die Relegationsspiele um den Aufstieg in die Bundesliga (positiver Bescheid vorausgesetzt) zu absolvieren.

Sollte der bestplazierte Verein mit Bundesliga-Lizenz mindestens Zweiter werden, darf er direkt – ohne Relegationsspiele – aufsteigen.

Kann man auf die Bundesligalizenz und Aufstieg verzichten?

Ja, kann man. Das bedeutet aber, dass man in den nächsten drei Jahren keinen Antrag auf die Bundesligalizenz stellen darf und somit auch nicht aufsteigen. Das Aufstiegsrecht geht dann an einen anderen Verein über.

Warum suchen Lustenau und der FAC um die Bundesligalizenz an?

Lustenau und der FAC werden heuer aus sportlichen Gründen realistischerweise wohl keine Rolle mehr um den Aufstieg spielen. Dennoch suchen sie um die Bundesliga-Lizenz an. Dafür gibt es zwei gute Gründe. Zum einen ist es eine Überprüfung, ob der Verein bereits gut genug aufgestellt ist, um in Zukunft nach höherem zu streben. Der andere – vielleicht noch besssere – Grund ist der „Fördertopf“ der Bundesliga für Vereine der 2. Liga, die schon die Bundesliga-Kriterien erfüllen. Diese erhalten je nach Anzahl der Antragsteller bis zu 250.000 Euro. Sollten alle fünf Vereine die Bundesliga-Lizenz bekommen, so wird pro Verein eine Förderung von 200.000 Euro ausgeschüttet. Da Lustenau nur kleinere Adaptionen am Stadion vornehmen müsste und der FAC das Ernst-Happel-Stadion als Stadion nennen kann, ist daher logisch, dass beide ansuchen.

Wacker Innsbruck II und Sturm Graz II haben zumindest Interesse an einem Aufstieg angemeldet, wie würde das funktionieren?

Prinzipiell können in der 2. Liga maximal drei Zweitvertretungen der Bundesligavereine antreten. Liefering und die OÖ Juniors sind aus rechtlicher Sicht eigenständige Vereine und zählen daher nicht zu diesem Kontingent. Um Aufzusteigen muss ein Verein/die Zweitvertretung unter den besten zwei Vereinen der jeweiligen Regionalliga am Ende der Saison stehen. Ein „automatisches Auffüllen“, wie beim letzten Aufstieg von FCW II gibt es wohl nicht mehr.
Im Fall der Schwarz-Grünen müsste zu allererst die Kampfmannschaft in die Bundesliga aufsteigen. Daneben müsste FCW II unter die Top Zwei der aktuell unterbrochenen Regionalliga Tirol kommen um sich für die Regionalliga West zu qualifizieren. Auch da müsste man wieder unter den Top Zwei landen um aufsteigen zu können. Auch heuer hat wieder kein Verein aus Westösterreich um die Zulassung für die 2.Liga angesucht, weshalb der zweite Platz in der RLW reichen würde. Sollte es dazu kommen, dass mehrere Vereine der aktuellen 2. Liga aus beispielsweise wirtschaftlichen Gründen keine Zulassung bekommen, könnte man aber gezwungen sein aufstiegswillige Teams ohne sportliche Qualifikation in die Liga zu holen…
Ein Ansuchen auf eine Zulassung können sich die Zweitvertretungen der Profiteams sparen, da die Profi-Abteilung schon die Bundesligalizenz bekommen muss. Da bei der Bundesligalizenz die Anforderungen höher sind, erspart man sich so einiges an formalen Dingen.

Nehmen wir an, sowohl Wacker Innsbruck II als auch Sturm II sind zum Aufstieg berechtigt, was dann?

Bekanntlich dürfen nur maximal drei Vereine aufsteigen. Das würde dann bedeuten, dass eine gemeinsame Meisterschaftstabelle gebildet wird und das besser platzierte Amateurteam aufsteigt. Zitat aus den Auf- und Abstiegsbedingungen zwischen 2. Liga und dritter Leistungsstufe: Bestehen die Bewerbe der 3. Leistungsstufe aus einer unterschiedlichen Anzahl an Mannschaften, so ist jene Amateurmannschaft eines Vereins der Bundesliga aufstiegsberechtigt, welche im Durchschnitt der gespielten Spiele den besseren Wert gemäß § 9 der Meisterschaftsregeln erreicht.
Quelle: https://www.oefb.at/oefb/Auf-und-Abstiegsbestimmungen-zwischen-der-2-und-3-Leistungsstufe-gueltig-ab-1-Juli-2018-.pdf

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Autor: admin

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