Skip to main content

Eine GV die keine war?

Die letzte Generalversammlung war geprägt von Hoffnungen, keine Spur noch von den dunklen Wolken, die aufzogen um dann nur wenige Wochen später den Verein, die Gmbh oder gleich beide zusammen mit sintflutartigen Regenströmen in den Konkurs zu schwemmen. Bei der GV wurde entlastet, gewählt und viel heiße Luft verkündet – wie sich heute zeigt.

Etwas wurde aber nicht getan. Etwas Fundamentales, etwas was einen zentralen Punkt im Vereinsrecht ausmacht. Es wurde etwas verschwiegen. Nein, nicht dass die Fata Morganas aus dem Morgenland (Katar, Fifa, Kienle) nie zu erreichen sein würden. Etwas viel Banaleres, einfacheres, hausgemachtes.

Es gab ein Mitglied, nennen wir es Herrn X (Name der Redaktion bekannt), dieses Mitglied war mit den aktuellen Statuten (Kernmitgliedschaft) so ganz und gar nicht einverstanden. Soweit so klar. Was tut ein Vereinsmitglied, wenn es etwas verändern will? Es bringt rechtzeitig innerhalb der vorgegebenen Fristen zur nächsten GV einen Antrag ein, der dann auch dort auf die Tagesordnung gesetzt und abgestimmt werden muss. Es wurde für den 12.12.2021 zur Generalversammlung geladen. Und Herr X brachte am 19.11.2021 einen Antrag auf Statutenänderung ein, inklusive veränderter Statuten. Wieder schwappte eine Corona-Welle über das Land und die GV wurde verschoben. Neuer Termin war der 1.3.2022 (Faschingsdienstag, ein Omen?) unter dem neuen (weil kooptierten) Vorstand Radi, Dornauer und Kerle. Die Konstante Kerle, für Rechtsangelegenheiten zuständig, blieb also. In der Tagesordnung, die am 7.2. postalisch verschickt wurde, schien der Punkt „Abstimmung zum Antrag von Herrn X“ nicht auf. Dieser reagierte prompt und am 10.2.2022 brachte er seinen Antrag wiederum fristgerecht (!!!), obwohl durch die Verschiebung gar nicht notwendig, nochmals ein. Wiederum wurde dieser Antrag ignoriert, wurde weder auf die Tagesordnung gesetzt, noch abgestimmt. Weiters monierte Herr X, dass die Tagesordnung, nicht wie in den Statuten vorgeschrieben, auf der Vereinshomepage veröffentlicht wurde.

Wie es dazu kommen konnte, dass dieser Antrag ignoriert wurde, hat das tivoli12 magazin schriftlich beim Verein nachgefragt. Eine Beantwortung dieser Frage blieb auch Tage danach unbeantwortet. Das wundert einem bei der desaströsen Vereinsführung von Noch-Präsident Kevin Radi und des angeblich für Kommunikation zuständigen Vorstandsmitglieds Niklas Sattler aber heutzutage keineswegs mehr.
Was bedeutet das alles jetzt aber? Ist Radi etwa gar nicht gewählter Präsident und wurde der Altvorstand etwa noch gar nicht entlastet? Ist die abgehaltene Generalversammlung aufgrund dieser eklatanten Mängel überhaupt gültig?
Dass der Mitgliederverein durch die Statutenänderung mit der Implementierung eines sogenannten Kernmitglieds im Wesentlichen zu Grabe getragen wurde, ist unbestreitbar. Dass man mit einem solchen Vorgehen, den Mitgliedern aber auch noch ins Gesicht spuckt ist neu. Wovor hatte man denn Angst? Aufgrund der Statuten hätte das Kernmitglied die Abstimmung sowieso ad absurdum führen können und mit seiner Stimmgewichtung für ein eindeutiges Abstimmungsergebnis sorgen können. Warum also dieses Vorgehen?

Diese Informationen liegen seit Montag auch der Vereinsbehörde vor. Es wird spannend, wie diese in dieser Causa agieren wird.

 

Bild:

Franz Bonn (Text), Adolf Oberländer (Illustration), Public domain, via Wikimedia Commons

Avatar photo

Autor: admin

Dieser Text stellt geistiges Eigentum des tivoli12 magazins dar und ist somit urheberrechtlich geschützt. Um den Text, oder Teile davon nutzen zu können, setzen Sie sich bitte mit dem tivoli12 magazin in Verbindung.
Skip to content