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Game Over

Nun ist es soweit, die Hirngespinste, Halb- oder gar nicht Wahrheiten und Verschleppungen haben ein Ende. Der Konkursantrag für die GmbH ist gestellt. Endlich, möchte man sagen, wäre da nicht die Kehrseite der Medaille.

Wobei man sieht auch an diesem Insolvenzantrag wie zielgerichtet der aktuelle Vorstand agiert. Es ist nicht einmal klar, ob dieser gültig ist, da er entsprechend den Statuten falsch gezeichnet wurde.

 

Aber zuerst noch mal eine kleine Richtigstellung zu Radis neuem Schwank bzgl. der Übernahme: Lieber Kevin, erinnerst dich noch, wie du im Sommer (genauer Juli/August) 2021(!!!) unbedingt beim FC Wacker Innsbruck einsteigen wolltest und alles dran gesetzt hast, dass Ponomarew nicht zum Zug kommt, da du das Spielzeug selbst haben wolltest? Wäre wirklich nett, in Zukunft ein wenig mehr faktenbasierte Kommunikation zu praktizieren. Oder brauchst du Erinnerungshilfen?

Aber zurück zum Konkurs: Die GmbH geht in Konkurs, die Schulden der GmbH belasten dann den Verein nicht mehr – so würde man denken. Ist es so?

Stellen wir mal eine Hypothese auf:
Wie bei den GVs immer wieder erklärt wurde, handelte es sich bei den vorgestellten Zahlen um eine Konzernbilanz. Sprich GmbH und Verein bilden zusammen einen Konzern. Jetzt kann der Verein Verträge schließen, die GmbH Verträge schließen, aber auch der Konzern als Ganzes könnte Verträge schließen. Und dafür gäbe und gibt es gute Gründe: Ausrüster, Mobilitätspartner usw. betreffen ja sowohl das Profi- als auch das Amateursegment – deswegen würden da, nennen wir es mal Konzernverträge geschlossen. Sprich Vertrag zwischen Verein, GmbH und Partner. Wenn jetzt die GmbH in Konkurs geht, an wen würde sich der Partner wenden? An den Konkursrichter? Nein, er ginge zum anderen Vertragspartner und würde dort seine Forderungen ohne Quote stellen. Dürfte er das, ja natürlich und würden das sämtliche Partner machen, die eine solche Möglichkeit haben – ebenso ja. Damit würde dann schnell aus dem 1.000.000 € Loch beim Verein ein viel viel größeres Minus. Und ob der Verein unter diesen Umständen zu retten wäre, ist fraglich. Dazu kommen noch Altverträge aus der Zeit vor der GmbH Gründung, bei denen man dann zwar den Rechnungsempfänger auf die GmbH geändert hat, doch der Vertrag immer noch zwischen Verein und Partner besteht. Im Falle des Konkurses des Rechnungsempfängers würden sich diese Partner, mit höchster Wahrscheinlichkeit an den Vertragspartner wenden.

Die letzte Option in den letzten Tagen wäre ein selbstverwaltetes Sanierungsverfahren für GmbH und Verein gewesen, aber das ist jetzt vom Tisch. Hauptsache der Mann in der Stadionstraße schwadroniert weiter von der Kienle Kohle. Wobei wie die Spatzen bereits durch die Innsbrucker Straßen pfeifen, wird das Thema Wacker bald das kleinste Problem der Radi Connection sein.

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Autor: admin

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