- 29. Nov 2012, 09:34
#100671
Ich habe das im Thread Wacker-Sturm und Aktionen gepostet, weil es ja beide Threads betrifft;
Werfen von Gegenständen + Versagen des Ordnungsdienstes = eine Strafe
Das stellt auch niemand in Frage. Das ein Spielabbruch mit einer Strafverifizierung und Rückreihung bei Punktegleichheit geahndet wird, ist eine Statutensache. Warum aber nicht die Art und Weise des Spielabbruchs berücksichtigt wird, kann niemand beantworten.
Vorab ein Vergleich: Ein Autofahrt, der 20 km/h zu schnell unterwegs wird kaum einen Strafzettel bekommen, auch dem steht dass er 100 km/h zu schnell war, auch wenn sein Auto die technischen Möglichkeiten dazu hätte. Eine Bestimmung „es wäre möglich gewesen“ gibt es nun einmal nicht.
So ist es auch bei diesem Spielabbruch zu sehen. Die nach Wiederanpfiff vom Schiedsrichter vom Spielfeld gesicherten Gegenstände sind beim Gegenstand 1 (vermutlich) ein Feuerzeug rund 2 Meter im Spielfeld und für das gern gezeigte Bild mit der CC-Flasche muss der Schiedsrichter sieben Schritte Richtung Mittellinie gehen.
Der Schiedsrichterassistent wurde von keinem Gegenstand getroffen und somit sind die Sicherheitsbedenken des Schiedsrichterteams wohl eindeutig subjektiver Art. Kann menschlich verständlich sein, kann auch in einer Überreaktion des Schiedsrichterteams zu Abbruch führen, darf aber keinesfalls zum skandalösen Urteil des Senats führen, der einen Spielabbruch aus subjektiven Sicherheitsbedenken mit einem Spielabbruch mit wirklichen Schreckszenarien gleichsetzt und in bedenklicher Weise eine kollektiver Verurteilung des Vereins trifft, die die sportliche Meisterschaft beeinflusst.
Ich darf die Frage in Raum werfen, was in Zukunft passiert, wenn sich ein Schiedsrichterteam in einem Bundesligastadion, in denen bereits Europameisterschaften stattgefunden haben, begleitet von zahlreichen Ordner und Sicherheitskräften, die Meinung vertritt, nicht mehr sicher zu sein? Wie wird das gehandhabt in den Ligen wo der Fußball Aug in Aug stattfindet, wie wird das bei Dorfderbys in den unteren Ligen entschieden und dürfen Spiele mit politischer und kultureller Brisanz wie es sie beispielweise in der Wiener Liga gibt, überhaupt angepfiffen werden?
Nicht einmal am Flughafen bin ich derartig viele Vorschriften, Bestimmungen, Sicherheitsmaßnahmen und vor allem unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten unterworfen wie am Fußballplatz. Am Fußballplatz gibt es aber Freude und Leid, Jubel und Tränen, Emotionen wie sie eben der Fußball braucht. Die Strafen für Aktionen, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, werden auch von niemand angezweifelt, Präventivstrafen müssen aber in Frage gestellt werden.
Ein persönlicher Nachsatz: Mich ärgert der seit längeren kursierenden „Fussballfan-Rassismus“ enorm. Unkommentiert dürfen Klubs als Problemvereine, Fußballfans pauschal als asozial, usw. bezeichnet werden. Die wahren Chaoten, die in der Szene eine minimalen Teil stellen und für vieles verantwortlichen sind, können sich daher problemlos in der „unschuldig“ diffamierten Masse verstecken. Wenn man das Problem lösen will, dann man muss das Problem auch beim Namen nennen und nicht in billiger Manier kollektive Vorverurteilung aussprechen, egal gegenüber welchen Verein in Österreich. Chaoten sind Chaoten und keine Fussballfans!
Zum Thema Aktionen, wird von mir privat und auch beruflich unterstützt, entsprechende Gespräche haben schon stattgefunden. Vielleicht noch eine Anregung. Ein großer Weihnachtsmarkt lässt immer Weihnachtsbäume werfen, im Tiroler Unterland fand eine Gummistiefel-Weitwurf-WM statt. Also kann bei den Heimspielen beim Wacker-Zelt in Zukunft sicher auch die „Bierbecher-Weitwurf Meisterschaft“ stattfinden, die Teilnahmegebühr von 1,- oder 2,- Euro fließt dann direkt in die geplante Aktion?