tradiwackerl hat geschrieben:Die haftungserklärungen fallen doch in die zeit vor dem neuen vorstand und wurden im zuge des sogenannten rettungspaketes abgegeben - oder irre ich mich da?
Das stimmt. Der Punkt ist, dass die Haftungserklärung (wohl im Zuge des Vorstandswechsel?) an die Bedingung geknüpft wurde, dass der alte Vorstand bei Anschaffungskosten über 30.000 Euro ein Mitspracherecht hat. (Ob das rechtens ist oder nicht mögen Leute vom Fach beurteilen.) Diese Bedingung der Haftung war dem neuen Vorstand aber wohl sicher von Anfang an bekannt. Insofern ist die Frage, ob/warum man so agierte, dass der alte Vorstand nun argumentieren kann, dass sich das mit der Haftung erledigt habe, da ohne Rücksprache Anschaffungskosten von über 30.000 Euro getätigt wurden.
Da müsste man natürlich nun auch wissen, was/wie sich als "Anschaffung" definiert. Neuzugang inkl. Gehalt? Neuzugang aber nur Ablösesumme? Ist eine Vertragsauflösung und allfällige Kompensation eine "Anschaffung"?