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Pressespiegel - 07.07.2025

Entscheidung heute, Spieler vor Abgang

Autor: Florian Madl, Medium: Tiroler Tageszeitung

Transfer-Aktien wie Gallé, Kopp, Markelic, Hubmann, Grujcic und Eckmayr könnten die Reißleine ziehen.

Wien – Das Protestkomitee gibt heute als zweite Instanz seine Entscheidung bekannt, ob die Lizenz-Verweigerung doch noch aufgehoben werden kann. Im Fall von Austria Wien und deren Zweitliga-Ableger Young Violets darf man von einem positiven Bescheid ausgehen, auch St. Pölten muss sich um das Antreten 2022/23 in der Fußball-Bundesliga dem Vernehmen nach keine Gedanken mehr machen.

Ein wenig kniffliger nimmt sich die Situation beim FC Wacker Innsbruck aus, wo gestern neuerlich kein Geld eintraf. Die Spieler wären angesichts der zeitgleich ausgelaufenen Zahlungsfrist ihrer Gehälter heute nicht nur ablösefrei, auch Ausbildungsentschädigung würde keine mehr anfallen. Dem Vernehmen nach spekulieren manche mit einem vorzeitigen Vertragsende. Raphael Gallé, der zur Admira gehen soll, würde seinem neuen Arbeitgeber eine fünfstellige Summe ersparen. Auch andere (junge) Transfer-Aktien wie Florian Kopp, Clemens Hubmann, Darijo Grujcic und Fabio Markelic könnten das in Erwägung ziehen – sie würden sich für potenzielle Interessenten noch attraktiver (weil billiger) machen.

Laut Präsident Kevin Radis jüngsten Aussagen hatte man zuletzt noch „einige Bälle in der Luft“, also Optionen. Doch auch gestern floss das erwartete Investorgeld nicht auf das Wacker-Konto. Und von den übrigen Hoffnungsträgern (Ex-Investor Michail Ponomarev, ALK Capital/US-Gruppe, deutscher Investor) weiß man nur gerüchteweise.

Bekanntlich reduzierte die Wacker-Vereinsführung ihre Ansprüche zuletzt auf ein Minimum, also die nüchterne Zweitliga-Zulassung. Die stellt erhebliche Erleichterungen im Hinblick auf eine Spielgenehmigung dar, hat allerdings auch die Nicht-Auszahlung des Lizenz-Bonus (300.000 Euro) zur Folge.

Doch auch die Light-Variante ersparte es den Vereinsverantwortlichen nicht, die Bundesliga-Reife auf mehreren Ebenen zu dokumentieren:

Was den finanziellen Zulassungs-Katalog anbelangt, kann der Verein allerdings nur den positiven Jahresabschluss mit 30. Juni 2021 vorweisen. Der positive Zwischenabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung für die Periode 1.7. bis 31.12., Lagebericht) muss angesichts der derzeitigen Situation angezweifelt werden.

Gleiches gilt für die Zukunftsinformationen (Budget und Erwartungen) sowie den Liquiditätsplan. Unter Punkt 10.2.7 der Bestimmungen werden „keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber Arbeit-/Dienstnehmern und Kampfmannschaftsspielern“ vorausgesetzt. Zu Mitternacht lief gestern die von den Spielern gesetzte Frist zur Gehaltszahlung (April) ab, mit heute wären alle Akteure ablösefrei.

Auch dem Punkt 10.2.8 („Keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern bzw. Steuerbehörden“) wird der Verein nicht gerecht. Bis zum 15. Mai wurden die Beiträge gestundet. Bei einem negativen Bescheid wäre nicht aller Tage Abend: Acht Tage nach Zustellung kann eine Klage an das Neutrale Schiedsgericht erfolgen (Entscheidung Mitte Mai). Der Haken: Nachgereicht werden darf nichts mehr.

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